Ansprüche des Patienten an häusliche Zahnaufhellungen

Neben Präparaten, die für die Anwendung in der zahnärztlichen Praxis bestimmt sind, werden heute auch solche angeboten, die die Patienten zu Hause selbst anwenden können.

Praktisch allen auf dem Markt befindlichen Bleichpräparaten wird durch Untersuchungsergebnisse eine entsprechende Wirksamkeit bescheinigt, da die Wirksubstanz Wasserstoffperoxid fast überall entweder aus einem Gel oder einer Trägersubstanz freigesetzt wird. Der Wunsch des Patienten nach deutlich sichtbarer Farbaufhellung ist somit erfüllbar.

Man sollte allerdings von überzogenen Vorstellungen zum Erfolg einer solchen Mßnahme abraten. Das Ergebnis ist abhängig von der anfänglichen Zahnfarbe, dem Alter, der Hautfarbe, sowie der Ess-, Trink-, und Rauchgewohnheiten.

Ein weiterer Wunsch des Patienten ist, die erreichbare Wirkung des Präparates möglich rasch zu erzielen. Dies sind durch das jeweils angewendete Verfahren gewisse Grenzen gesetzt. Die meisten Hersteller geben Anwendungszeiten von 7 bis 21 Tagen an.

Das neben permanenten auch keinerlei temporäre Nebenwirkungen auftreten dürfen, ist bei Anwendung in der Mundhöhle selbst bei Einsatz eines Präparates mit nur einem aktiven Wirkstoff problematisch. Es kann zu Überempfindlichkeiten und Schleimhautreizungen kommen.

Bei der Anwendung im häuslichen Bereich sind Wirkung und Sicherheit von der Einwirkzeit (meistens 30-60 Minuten), Wirkstoffkonzentration, sowie Art, chem. Zusammensetzung und ph-Wert des Trägergels ausschlaggebend.

Aufhellungspräparate werden auf den Zahnschmelz aufgebracht. Ein zusätzlicher Kontakt mit freiliegendem Wurzelsegmenten oder -dentin ist aber nicht auszuschließen. Hier kann es zu Substanzabtrag oder chem. Veränderungen kommen, die die Oberflächeneigenschaften verändern können.

Die Wahl eines Präparates mit praktisch neutralem ph-Wert vermeidet dieses Problem. Es sollte deshalb im Anschluss an eine Zahnaufhellung prophylaktisch immer eine Fluoridbehandlung stattfinden.

Zahnfüllungen sollten vor einer Behandlung mit Aufhellungspräparaten unbedingt zahnärztlich auf evtl. Undichtigkeiten und Randspalten untersucht werden um ein Eindringen des Wirkstoffes zu vermeiden. Auch ist zu bedenken, das sich Füllungen völlig unbeeinflusst vom Bleichen verhalten, Amalgam verfärbt sich sogar dunkel. Lediglich in Füllungsmassen eingelagerte Farbstoffe können entfärbt werden.

Zusammenfassend die wichtigsten Forderungen einer Bleichbehandlung: Bleichsysteme bevorzugen, die die Aufhellung der Zähne über einen gewissen Zeitraum bewirken. Die Konzentration und die angewandte Menge des Wirkstoffes sollten niedrig sein Präparate mit einem möglichst neutralem ph-Wert des Trägergels bevorzugen. Die Applikationsform sollte ein unkontrolliertes Austreten des Gels in die Mundhöhle verhindern. Jede Bleichbehandlung sollte unter zahnärztlicher Kontrolle erfolgen.

Quelle: ZM Nr.17/2005