Zahnersatz 2010: Wer die Qual hat, hat die Wahl
Ein wichtiger Vorteil der Gesundheitsreform ist, dass die befundorientierten Festzuschüsse stärker als bisher moderne Versorgungsformen in der Zahnmedizin zulassen,
- Zahnersatz bleibt Kassenleistung, muss jedoch mit einem gesonderten, einkommensabhängigen Beitrag in Höhe von 0,9 % in der gesetzlichen Kranken versicherung abgedeckt werden.
- Der Patient hat die Chance, eine tatsächliche Wahl seines Zahnersatzes zu treffen, ohne auf einen Zuschuss von seiner Krankenkasse verzichten zu müssen.
- Die Höhe der Zuschussbeträge für Zahnersatz und Zahnkronen richten sich nach dem Befund und der dazugehörigen Regelversorgung, also der Versorgung, die vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen dem Befund zugeordnet wurde.
- Für einen bestimmten Befund wird ein festgelegter Zuschuss bezahlt. Der Patient kann frei entscheiden, welche Versorgungsart er bevorzugt. Die Kassen erstatten einen Festzuschuss.
- Bei Bonusheftvorlage nach 5-jähriger, regelmäßiger Vorsorge einen um 20% erhöhten Festzuschuss, nach 10-jähriger Vorsorge einen um 30% erhöhten Festzuschuss, bei Härtefällen den doppelten Festzuschuss, zu den zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten, die für diese Regelversorgung ermittelt wurden.
- Der Patient muss sich aber nicht für diese Regelversorgung entscheiden. Wer eine andere Versorgung wünscht bekommt trotzdem den Zuschuss, der für diese Regelversorgung vorgesehen ist. Auch bei alternativen Behandlungsmethoden wird ein Zuschuss zur Behandlung gezahlt. Der Patient kann die Vielzahl der Behandlungsmöglichkeiten, auch Implantate, nutzen, ohne den Festzuschuss zu verlieren.
- Bei einem umfassenden Behandlungsbedarf mit Zahnersatz können mehrere Befunde zur Anwendung kommen. Aus einer Kombination der definierten Befunde wird der dazugehörige Festzuschuss errechnet.